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Mal Hand aufs Herz: Wenden Sie sich als Arzt oder Zahnarzt in dringenden Fällen nicht auch lieber an einen fachkundigen Spezialisten als an einen Laien? Dann wissen Sie bereits einiges über die Arbeitsweise von Wilde & Partner. Denn anders als allgemeine Steuerbüros verfügen wir, als Ihr Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte, über einen langjährigen Erfahrungsschatz rund um alle medizinischen Heilberufe.

So können Sie nicht nur im Steuerrecht Höchstleistungen von uns erwarten

Sondern auch bei allen Fragen rund um die Themen Standortwahl, Praxisausrichtung und -optimierung, Personalführung, Mietrecht oder Marketing. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aktiv bei branchentypischen Investments für neue medizinische Geräte. Und beraten Sie bereits im Vorfeld von notwendigen Anschaffungen über die Finanzierung aller Kosten.

Apropos Kosten

Dank unserer äußerst fairen Beratungspauschalen wissen Sie immer von vornherein, wie wir unsere Leistungen berechnen. Somit können Sie sich voll auf Ihre Behandlungen konzentrieren.

 

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BWA Ärzte (97KiB)

Anhand der digitalen oder analogen Bearbeitung Ihrer Buchführungsbelege versetzen wir Sie in die Lage, Ihre Praxis wirtschaftlich zu führen und zu entwickeln. Mit einer quartalsweisen Kommentierung Ihrer Zahlen helfen wir Ihnen dabei. Die BWA ist selbstverständlich arztspezifisch im Einnahmen- und Kostenbereich aufbereitet. Die Chefinformation liefert Ihnen alle wichtigen Entwicklungen auf einen Blick zu erkennen.

BWA Zahnärzte (98KiB)

Anhand der digitalen oder analogen Bearbeitung Ihrer Buchführungsbelege versetzen wir Sie in die Lage, Ihre Praxis wirtschaftlich zu führen und zu entwickeln. Die BWA ist selbstverständlich zahnarztspezifisch im Einnahmen- und Kostenbereich aufbereitet. Auf Wunsch erhalten Sie eine Profitcenterberechnung Ihrer Leistungserbringer für Praxislabor, profssionelle Zahnreinigung sowie angestellte Zahnärzte. Die Chefinformation liefert Ihnen alle wichtigen Entwicklungen auf einen Blick zu erkennen.

Berechnung des Mindesthonorares (73KiB)

Sie wollten schon immer wissen, wieviel Sie umsetzen müssen, um die Kostenbereiche Praxis & Privat insgesamt bezahlen zu können. Diese Zahlen liefern wie Ihnen pro Jahr, Monat, Tag und Stunde als Verrechnungssatz inkl. darauf entfallenden Steuern. Wir und Sie können mit diesem Instrument leicht feststellen, ob Sie über Ihren Verhältnissen oder löblicherweise darunter leben. Bei Überentnahmen erhalten Sie von uns postwendend „die rote Karte“ mit entsprechenden Optimierungsvorschlägen. Wir sind somit als Ihr Steuerberater auch Ihr Sicherungsschirm.

Steuerrücklagenberechnung (74KiB)

Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Sie von Ihrem Berater im Dezember des Folgejahres erfahren, welche Steuernachzahlungen Sie dann für das Vorjahr und das laufende Jahr erwartet. Da Sie als Arztunternehmer die Steuern in der Selbstverwaltung (im Gegensatz zu Arbeitnehmern) zu managen haben, ist für die finanzielle Disposition eine präventive Berechnung Ihrer Steuernachzahlungen unabdingbar. Wir helfen und unterstützen Sie dabei mit unseren quartalsweisen Steuerrücklagenberechnung. Ihre Gewinne werden pro Quartal hochgerechnet und mit den aktuell geleisteten Vorauszahlungen verglichen. Die daraus resultierenden Nachzahlungen des laufenden Jahres wird Ihnen mit der BWA geliefert und selbstverständlich besprochen. Es gibt keine Überraschungen mehr mit den unangekündigten Steuernachzahlungen.

Steuerzeitstrahl

Ergänzend zu unserer Steuerrücklagenberechnung für das laufende Jahr haben wir vorausschauend die Fälligkeiten der in der Zukunft liegenden Steuerzahlungen in unserem Steuerzeitstrahl verarbeitet. Auf einer Seite übersichtlich stellen wir Ihre kompletten Steuerfälligkeiten der nächsten Jahre dar. Denn nur so können Sie entscheiden, ob die neue Küche oder die nächste Kreuzfahrt im Budget enthalten ist. Mit diesen Informationen können Sie ruhig schlafen.

 

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