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Doppelt heilt besser

Vor Beginn unser Zulassungsberatung eine kurze Frage: Sind Sie als Ärztin oder Arzt sowie Ihr Praxispartner in spe bereits im Arztregister erfasst? Hervorragend! Dann haben Sie die erste Hürde auf dem Weg zur eigenen BAG oder Gemeinschaftspraxis bereits erfolgreich gemeistert. So können wir uns schnell auf andere wichtige Themen konzentrieren.

Zum Beispiel auf Ihren Gesellschaftervertrag aus dem der Gesellschaftszweck der gemeinsamen Behandlung von Patienten hervorgeht. Dieser wird vom zuständigen Zulassungsausschuss der KV eingehend geprüft – und sollte deshalb bereits im Vorfeld auf alle möglichen Fehlerquellen abgeklopft werden. Ebenso übrigens, wie Ihren Praxismietvertrag, den wir nach der aktuellen Rechtslage prüfen.

Dass Sie dabei jederzeit unserer Expertise als spezialisierte Steuerberater für Ärzte vertrauen können, ist dabei kein Placebo – sondern ein Versprechen. Denn natürlich übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer BAG oder Praxisgemeinschaft sowie die Berechnung anstehender Jahres-Vergleiche oder Steuererklärungen. Und das nicht nur in Ihrem ersten Geschäftsjahr.

Konnten wir schließlich gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Partner alle Fallstricke rund um Rechtsform, Finanzierungsfragen, Trennungsklauseln Gewinnbeteiligungen ausräumen, können Sie endlich einräumen. Und zwar die neuen Räumlichkeiten Ihrer BAG.

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Für eine individuelle Beratung durch Ihre Steuerberater für Ärzte in Partnerschaft erreichen Sie uns unter 02204 9501-0. Gerne können Sie uns auch online eine Nachricht hinterlassen. Gerne beraten wir Sie und Ihren (zukünftigen) Partner ausführlich.

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