Seitenbereiche

EuGH versagt Umsatzsteuerbefreiung

EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie soll eigentlich die Umsatzbesteuerung im Rahmen eines gemeinsamen Mehrwertsteuersystems EU-weit einheitlich regeln. Viele darin enthaltene Artikel sind allerdings stark „auslegungsbedürftig“. So auch der Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie (MwStSystRL). Danach befreien die Mitgliedstaaten „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen …, die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen bewirkt werden“.

Der Fall

Eine Zeitarbeitsfirma hatte Fachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen verliehen. Die von den Einrichtungen erbrachten Leistungen waren nach dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit. Das Finanzamt unterwarf die Verleihtätigkeit dem Regelsteuersatz. Die Zeitarbeitsfirma vertrat hingegen die Auffassung, dass die Steuerbefreiungsvorschrift für die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen anzuwenden sei.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich Pflegekräfte, „die ihre Leistungen unmittelbar an Pflegebedürftige erbringen“, oder Zeitarbeitsunternehmen, die solche Pflegekräfte an soziale Einrichtungen vermitteln, nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung berufen können. Die Umsatzsteuerbefreiung könne nicht unmittelbar auf das Personal eines Zeitarbeitsunternehmens angewandt werden (EuGH Urteil vom 12.03.2015, Rs C-594/13).

Stand: 27. Mai 2015

Bild: Ocskay Bense - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte kümmern sich um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Bergisch Gladbach!

Illustration
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.